Bräunungsstudios in Freizeiteinrichtungen gegen Einnahmebeteiligung
Gerne sind wir rund um das Solarium für Sie da. Wir betreiben in Ihrer Einrichtung das Bräunungsstudio gemäß der Solarienverordnung mit einem Fullservice der Extraklasse gegen Einnahmebeteiligung.
Gepflegte und topgewartete Bräunungsgeräte, bei einem Defekt wird bundesweit innerhalb 24 - Stunden reagiert auch am Wochenende, Sonn- oder Feiertagen.
Sie sind immer auf dem neuesten Stand der Bräunungstechnik und das Bräunungsstudio entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kunden fühlen sich im Bräunungsstudio wohl und sicher, das bringt Ihnen den optimalen Umsatz.
Selbstverständlich können wir Ihnen mit Referenzen dienen.
Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.